Aglaia C. Muth - Fachanwältin für Strafrecht in München ist Mitglied im Deutschen Anwaltverein und im Münchener Anwaltverein

Anklageerhebung, Anklage, Anklageschrift

Sobald die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft abgeschlossen sind, wird diese, wenn ein hinreichender Tatverdacht besteht, Anklage gegen den Beschuldigten erheben. Ab diesem Zeitpunkt wird der Beschuldigte Angeschuldigter genannt.

 

Spätestens jetzt, wenn Ihnen eine Anklage zugestellt worden ist, sollten Sie unbedingt einen Rechtsanwalt beauftragen.

 

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Wie sollte man bei einer Anklage vorgehen?

Die Anklageschrift muss klar, übersichtlich und für den Angeschuldigten verständlich sein. Trotzdem ist es sinnvoll, über einen Rechtsanwalt Einsicht in die Ermittlungsakten zu nehmen. So kennen Sie und ich als Ihre Strafverteidigerin die belastenden Beweismittel im Detail und können uns damit auseinandersetzen.

 

Die Anklageschrift enthält neben den Personalien den Anklagesatz. In diesem wird die dem Angeschuldigten zu Last gelegte Tat beschrieben.

 

Die Anklageschrift muss also Zeit, Ort und Art der Begehung der vorgeworfenen Tat beinhalten. Zusätzlich müssen die gesetzlichen Merkmale der Straftat und die anzuwendenden Strafvorschriften genannt werden. Zusätzlich sind die Beweismittel, das Gericht vor dem die Hauptverhandlung stattfinden soll, und der Verteidiger angegeben.

 

Wie geht es im Strafverfahren weiter?

Erst durch die Anklageschrift wird die Sache bei Gericht anhängig.

 

Das Gericht stellt dem Angeschuldigten die Anklageschrift zu. Ihnen muss als Angeschuldigter ausreichend Zeit gewährt werden, Einwendungen gegen die Anklageschrift zu erheben. Sinnvoll ist dies jedoch nur mit Hilfe eines Rechtsanwaltes, der sich durch die Akteneinsicht in die Strafsache einarbeiten kann - als Laie kann man sich hier sprichwörtlich „um Kopf und Kragen“ reden. Werden keine Einwendungen gegen die Anklageschrift erhoben, wird das Verfahren in der Regel eröffnet.

 

 

Ich verfüge über langjährige Erfahrung bei der Vertretung von Angeklagten. Sprechen Sie mit mir, ich berate Sie auch gerne vorab telefonisch.

 

Kontakt

Aglaia C. Muth

Fachanwältin für Strafrecht

 

Isabellastraße 33

80796 München

 

Tel: 089 / 39 25 97

Fax: 089 / 39 25 91

 

E-Mail: rain-aglaia.muth@t-online.de

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