Aglaia C. Muth - Fachanwältin für Strafrecht in München ist Mitglied im Deutschen Anwaltverein und im Münchener Anwaltverein

Kapitalstrafrecht - Tötung / Mord - Kapitalstraftaten

Kapitalstrafverfahren sind jene Strafverfahren, die in den Zuständigkeitsbereich der Schwurgerichte fallen - Straftaten aus dem Kapitalstrafrecht sind Tötungsverbrechen (Mord, Totschlag) und erfolgsqualifizierte Delikte mit Todesfolge.

 

Mit welchem Strafmaß ist bei Kapitalstrafverfahren zu rechnen?

Wegen der hohen Strafandrohung bei Mord (lebenslange Freiheitsstrafe, also mindestens 15 Jahre), und auf Grund der besonderen Schwierigkeiten bei der Beweisführung sind spezielle Fähigkeiten bei der Verteidigung und Vertretung durch einen Rechtsanwalt erforderlich. Deshalb sollten Sie beim Verdacht auf eine Kapitalstraftat immer einen Rechtsanwalt mit Erfahrung im Kapitalstrafrecht beauftragen.

 

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Bei Tötungsdelikten handelt sich sich entgegen der weitläufigen Meinung nicht nur um den „eiskalt geplanten“ Mord. Meist handelt es sich um Affekttaten, also Beziehungstaten, welche unter einer extremen emotionalen Anspannung und Belastung begangen worden sind.

 

Dieser Umstand kann sich auf die Bewertung einerTat auswirken, spielt aber auch am Anfang des Ermittlungsverfahrens eine erhebliche Rolle. Die Strafverfolgungsbehörden stehen bei kapitalstrafrechtlichen Delikten, besonders bei Tötungsdelikten, unter einem erheblichen Erfolgszwang. Erfahrungsgemäß hat dies einen besonderen Aussagedruck auf den Verdächtigen zur Folge. In einer derartigen Stresssituation ist der Beschuldigte nicht in der Lage, sich ohne einen erfahrenen Rechtsanwalt und Verteidiger gegen diesen Druck zu wehren und seine Rechte zu wahren. Auch der Rechtsanwalt benötigt ein erhebliches Maß an Erfahrung, um sich fachlich qualifiziert und schützend vor seinen Mandanten zu stellen.

 

Setzen Sie bei Kapitalstrafverfahren auf erfahrene anwaltliche Hilfe - Aglaia C. Muth - Fachanwältin für Strafrecht in München

Im Kapitalstrafverfahren wird die Beweisführung meist mit Hilfe von Sachverständigen und Experten der verschiedensten und unterschiedlichsten Fachrichtungen geführt.

 

Die Klärung von Todesursachen und Todesumständen erfordert häufig rechtsmedizinisches, toxikologisches und kriminalistisches Fachwissen. Um eine effektive Verteidgung zu führen braucht ein Rechtsanwalt im Kapitalstrafrecht bei der Verteidigung substantielle Kenntnisse zumindest der Grundlagen dieser Fachwissenschaften.

 

Zusätzlich muss der verteidigende Rechtsanwalt zur Beurteilung der Tatmotivation und der Schuldfähigkeit des Beschuldigten psychologisch-psychiatrische Fachkenntnisse aufweisen.

 

 

Im Falle einer Anklage aus dem Bereich der Kapitalstraftaten stehe ich Ihnen jederzeit unter der Telefonnummer oben für eine Erstberatung zu Verfügung. Die bei Kapitalverbrechen zwingend erforderliche umfassende persönliche Beratung kann auch in meiner Kanzlei in München-Schwabing stattfinden.

 

Kontakt

Aglaia C. Muth

Fachanwältin für Strafrecht

 

Isabellastraße 33

80796 München

 

Tel: 089 / 39 25 97

Fax: 089 / 39 25 91

 

E-Mail: rain-aglaia.muth@t-online.de

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