Aglaia C. Muth - Fachanwältin für Strafrecht in München ist Mitglied im Deutschen Anwaltverein und im Münchener Anwaltverein

Verteidigung bei Anklage wegen Sachbeschädigung

Der Straftatbestand der Sachbeschädigung ist im 27. Abschnitt des „Besonderen Teils“ des Strafgesetzbuches geregelt (§§ 303 - 305a). Die Geschützten Tatobjekte sind zum einen Sachen, zum anderen auch eigentumsähnliche Nutzungsrechte.

 

Was ist Sachbeschädigung?

Speziell fremdes Eigentum wird in §§ 303, 305 (Zerstörung von Bauwerken), 305a Abs. 1 Nr. 1 (Zerstörung wichtiger Arbeitsmittel) normiert - als Zerstörung ist hier gemeint, dass die Sache nicht mehr bestimmungsgemäß gebraucht werden kann. Seit dem Jahr 2005 ist auch das „nicht nur unerhebliche und nicht jur vorübergehende“ Verändern von Sachen strafbar. Damit wurde eine Gesetzeslücke geschlossen, die zum Beispiel Graffiti-Sprayer bisher ausnützen konnten.

 

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Die anderen Normen des 27. Abschnitts behandeln weiterhin die Verletzung eigentumsähnlicher Nutzungsrechte:

  • § 303a normiert die Datenveränderung. So ist beispielsweise das Ausspähen und anschließende Verändern von Zugangsdaten als Sachbeschädigung zu sehen - auch wenn es sich bei den Daten nicht um Sachen handelt.
  • Computersabotage wird in § 303b normiert; wer also „[...] eine Datenverarbeitungsanlage oder einen Datenträger zerstört, beschädigt, unbrauchbar macht, beseitigt oder verändert [...]“ kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe rechnen.
  • Auch bei der in § 304 genormten gemeinschädlichen Sachbeschädigung spielt das Eigentum keine Rolle. Die Norm schützt das berechtigte Interesse der Allgemeinheit am Fortbestand der darin aufgeführten Objekte.

 

Bei Sachbeschädigung ist auch der Versuch strafbar.

 

Strafverteidigung bei Anklage wegen Sachbeschädigung in München - Aglaia C. Muth

Ich besitze Erfahrung in der Strafverteidigung aus über 20 Jahren und bin Fachanwältin für Strafrecht. Lassen Sie sich von mir beraten, wenn Sie der Sachbeschädigung bezichtigt werden. Sie können mich jederzeit unter der oben angegebenen Telefonnummer anrufen. Für ein persönliche Beratung in meiner Anwaltskanzlei in München-Schwabing bitte ich um vorherige telefonische Terminabsprache.

 

Kontakt

Aglaia C. Muth

Fachanwältin für Strafrecht

 

Isabellastraße 33

80796 München

 

Tel: 089 / 39 25 97

Fax: 089 / 39 25 91

 

E-Mail: rain-aglaia.muth@t-online.de

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