Aglaia C. Muth - Fachanwältin für Strafrecht in München ist Mitglied im Deutschen Anwaltverein und im Münchener Anwaltverein

Verkehrsstrafrecht

Verkehrsstrafverfahren nehmen in der Strafrealität eine überragende Bedeutung ein, es ist ein offenes Geheimnis, dass es bei Straftaten im Verkehrsrecht „Rechtsfolgentarife“ gibt.

 

Auch bei Delikten aus dem Verkehrsstrafrecht kann ein Anwalt helfen - Aglaia C. Muth - Fachanwältin für Strafrecht in München

In meiner langjährigen Tätigkeit als Strafverteidigerin im Zusammenhang mit Verkehrsstraftaten konnte ich immer wieder die Erfahrung machen, dass auch scheinbar gleichgelagerte Fälle einer individuellen Verteidigung bedürfen.

 

Erst das genaue Studium der Akten durch einen im Verkehrsstrafrecht erfahrenen Rechtsanwalt kann zeigen, ob die Beweise in zulässiger Weise erhoben wurden, oder ob Verstöße bei der Beweiserhebung vorliegen. In einem solchen Fall kann dies zu einem Verwertungsverbot und gegebenenfalls sogar zum Freispruch führen.

 

Im Verkehrsstrafrecht ist nicht nur fachliche Sorgfalt, sondern auch mitmenschliche Empathie gefragt, denn der drohende Verlust einer Fahrerlaubnis kann auch die berufliche Karriere gefährden. Hier konnten schon viele meiner Mandanten sowohl von meiner Erfahrung als Rechtsanwalt im Verkehrsstrafrecht, von meiner juristischen Kampfkraft, als auch von meiner menschlichen Einfühlsamkeit profitieren.

 

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Was gehört zu den Delikten des Verkehrsstrafrechts?

Bei den klassischen Delikten des Verkehrsstrafrechts handelt es sich um:

  • Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB)
  • Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315 c StGB)
  • Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (§ 315 b StGB)
  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (sog. Unfallflucht, Fahrerflucht) (§ 142 StGB)
  • Fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB)
  • Fahrlässige Tötung (§ 222 StGB)
  • Nötigung im Straßenverkehr (§ 240 StGB)
  • Unterlassene Hilfeleistung (§ 323 c StGB)
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG)
  • Kennzeichenmissbrauch (§ 22 StVG)
  • Fahren ohne Versicherungsschutz (§ 6 PflVG)

 

Sollten Sie in einem Verkehrsstrafverfahren angeschuldigt sein, sollten Sie keine Aussage ohne Beratung durch einen Fachanwalt für Strafrecht mit weitreichenden Erfahrungen im Verkehrsstrafrecht machen. Auch in diesem Deliktsbereich gilt es die Beschuldigtenrechte zu wahren.

 

Ich stehe Ihnen jederzeit, d.h. auch in dringenden Fällen, für eine telefonische Erstberatung zur Verfügung - meine Mobilnummer finden Sie oben. Ausführliche Beratungsgespräch zur eingehenden Besprechung Ihres Sachverhaltes können in meiner Kanzlei in Stadtteil München-Schwabing durchgeführt werden.

 

Kontakt

Aglaia C. Muth

Fachanwältin für Strafrecht

 

Isabellastraße 33

80796 München

 

Tel: 089 / 39 25 97

Fax: 089 / 39 25 91

 

E-Mail: rain-aglaia.muth@t-online.de

Aglaia C. Muth - Fachanwältin für Strafrecht in München ist Mitglied im Deutschen Anwaltverein und im Münchener Anwaltverein