Aglaia C. Muth - Fachanwältin für Strafrecht in München ist Mitglied im Deutschen Anwaltverein und im Münchener Anwaltverein

Verteidigung bei Anklage wegen Geldwäsche

Geldwäsche ist der Vorgang bei dem illegal erworbene Gelder in den Wirtschaftskreislauf zurück transferiert werden. Besondere Bedeutung hat die Geldwäsche deswegen bei Delikten, die in der Regel hohe Gewinne abwerfen, beispielsweise Drogenhandel, Steuerhinterziehung, Waffenhandel, etc.

 

Die Vorgehensweise bei der Geldwäsche lässt sich in einem recht einfachen Beispiel erklären. Das illegal erworbene Geld wird in einem eigens dafür gegründeten Restaurant verwendet, um Einkäufe bar zu bezahlen. Die Einnahmen können dann problemlos als legale Einkünfte deklariert werden.

 

Als Rechtsanwältin werde ich mit noch vielen weiteren Erscheinungsformen der Geldwäsche konfrontiert - dazu gehören verdeckte Treuhänderschaft, Geldwechselgeschäfte, Geldtransfersysteme, Underground Banking, und vieles mehr.

 

Die Herkunft des Begriffes „Geldwäsche“ ist nicht ganz klar. Eine mögliche Herkunft ist, dass das Geld „reingewaschen“ wird, also nicht mehr mit der ursprünglichen, illegalen Beschaffung in Verbindung gebracht wird. Eine andere mögliche Herkunft ist die Geschichte des berühmt-berüchtigten Ganoven Al Capone, der Waschsalons eröffnete, um die von ihm illegal erworbenen Gelder wieder in den Wirtschaftskreislauf zurück zu bringen. Mir persönlich gefällt diese zweite Variante besser.

 

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Was muss ich tun, wenn ich der Geldwäsche bezichtigt werde?

Wenn gegen Sie der Vorwurf der Geldwäsche erhoben wird, sollten Sie sofort einen Rechtsanwalt aufsuchen - nur dieser kann die Berechtigung des Vorwurfs gezielt überprüfen. Ich vertrete Sie mit jahrelanger Erfahrung als Verteidigerin in Strafverfahren.

 

Um der Geldwäsche entgegen zu treten, wurden vom Gesetzgeber zahlreiche Möglichkeiten geschaffen, diese zu unterbinden. Zum einen wurde natürlich der Strafbestand der Geldwäsche geschaffen, sie ist also illegal. Strafbar macht sich dabei jeder, der dazu beiträgt die Herkunft sogenannten inkriminierten Geldes zu verschleiern - es kann also vorkommen, dass jemand, dem das illegal erworbene Geld gar nicht gehört, möglicherweise einen Rechtsanwalt benötigt.

 

Zusätzlich wurden der Wirtschaft wesentliche Pflichten auferlegt. Gewerbetreibende müssen bei der Annahme von Bargeld ab einer Höhe von 1.000 EUR (§ 3 Abs. 2 GwG) eine Identitätsprüfung durchführen - vor dem Jahr 2012 lag diese Grenze bei 15.000 EUR.

 

Auch Geldinstitute sind verpflichtet, auffällige Transaktionen an die zuständigen Behörden zu melden.

 

Wie kann mir ein Rechtsanwalt beim Vorwurf der Geldwäsche helfen?

Der Tatbestand der Geldwäsche kann auch leichtfertig verwirklicht werden, deswegen sollten Sie vor verdächtigen Finanztransaktionen einen Rechtsanwalt zu Rate ziehen.

 

Unter Umständen kann die Geldwäsche auch straffrei sein, auch wenn Sie diese selbst verwirklicht haben. Sie sollten dann eiligst einen Rechtsanwalt aufsuchen, da dieses Privileg nur greift, wenn die Tat noch nicht entdeckt ist. Sie sollten frühzeitig mit mir sprechen, wenn sie vermuten von diesem Sachverhalt betroffen zu sein!

 

Eine besondere Situation stellen die Einschnitte in die Freiheit der Person nach §§ 12a-c des Finanzverwaltungsgesetzes dar. Reisende müssen, wenn sie von den zuständigen Behörden gefragt werden, Geld ab einem bestimmten Betrag, oder Gegenstände mit entsprechendem Wert deklarieren. Werden solche Gegenstände oder Beträge nicht oder nur unvollständig angezeigt, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar und wird mit erheblichen Geldbußen geahndet (bei Vorsatz 50 %, bei Fahrlässigkeit 25 % des Betrags) - dabei ist egal, ob es sich um legal oder illegal erworbenes Geld handelt.

 

Geldwäsche kann in den verschiedensten Formen und Ausprägungen vorkommen. Daher ist es ratsam, dass man sich im Falle eines Verdachts so schnell wie möglich mit einem Anwalt in Verbindung setzt.

 

 

Vertrauen Sie meiner Erfahrung als Rechtsanwältin. Ich stehe Ihnen gerne für ein persönliches Gespräch in meiner Kanzlei in München Schwabing zur Verfügung. Oder Sie wenden sich für eine Erstberatung unter der oben angegebenen Telefonnummer direkt an mich.

 

Kontakt

Aglaia C. Muth

Fachanwältin für Strafrecht

 

Isabellastraße 33

80796 München

 

Tel: 089 / 39 25 97

Fax: 089 / 39 25 91

 

E-Mail: rain-aglaia.muth@t-online.de

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