Im Strafverfahren
Rechtsanwalt für Arztstrafrecht
Im strafrechtlichen Bereich des Medizinrechts werden grundsätzlich zwei verschiedene juristische Problemfelder betrachtet.
Strafverteidigung bei „ärztlichen Kunstfehlern“ in München
Unterlaufen dem behandelnden Arzt bei der Ausübung seiner Tätigkeit Behandlungsfehler, dann können im Arztstrafrecht die Straftatbestände der vorsätzlichen oder fahrlässigen Körperverletzung, oder der unterlassenen Hilfeleistung gegeben sein.
Ist der Patient an den Folgen des Behandlungsfehlers verstorben, kann auch wegen fahrlässiger Tötung oder wegen Totschlags ermittelt werden. Auch die Tötung auf Verlangen kann im deutschen Arztstrafrecht, solange es sich um sogenannte aktive Sterbehilfe handelt, Ermittlungsansätze bieten.
Juristische Vertretung bei Abrechnungsbetrug und weiteren strafrechtlich relevanten Tatbeständen
Wird dem Arzt zur Last gelegt, falsche oder fehlerhafte Abrechnungen eingereicht zu haben, dann kann wegen Betrugs strafrechtlich ermittelt werden. Auch Bestechung, bzw. Bestechlichkeit, oder Untreue, Urkundenfälschung, Urkundenunterdrückung, und Ausstellung unrichtiger Gesundheitszeugnisse sind im Arztstrafrecht relevante Tatbestände, die letztlich zu staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren führen können.
Ein Arztstrafverfahren wird nicht immer nur durch die Polizei oder die Staatsanwaltschaft eingeleitet. Oft beginnen solche Ermittlungen im Zivilrecht - besonders dann, wenn Schadensersatzforderungen im Raum stehen. Für den beschuldigten Arzt und seinen Ruf spielt es jedoch kaum eine Rolle, wer die Anklage in die Wege geleitet hat, oder ob diese berechtigt ist.
Bei der Verteidigung im Arztstrafverfahren ist mir stets bewusst, dass jede Entscheidung im Strafverfahren Auswirkungen auf die berufliche Stellung des Arztes haben kann - beispielsweise auf die Approbation, Kassenzulassung, etc. Nur eine kompetente anwaltliche Beratung kann hier unter Umständen schon im Vorfeld dafür sorgen, dass dem Beschuldigten (oder beschuldigten Arzt) weitreichende Konsequenzen erspart bleiben.
Ich stehe Ihnen gerne unter oben angegebener Telefonnummer für eine erste juristische Vorinformation zur Verfügung. In einem persönlichen Gespräch - gerne in meiner Kanzlei in München-Schwabing - können wir ausführlich auf Ihren konkreten Sachverhalt eingehen. Vertrauen Sie meiner Erfahrung aus über 20 Jahren im Strafrecht!
Kontakt
Aglaia C. Muth
Fachanwältin für Strafrecht
Isabellastraße 33
80796 München
Tel: 089 / 39 25 97
Fax: 089 / 39 25 91
E-Mail: rain-aglaia.muth@t-online.de
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