Aglaia C. Muth - Fachanwältin für Strafrecht in München ist Mitglied im Deutschen Anwaltverein und im Münchener Anwaltverein

Verteidigung bei Anklage wegen Körperverletzung

Die körperliche Unversehrtheit ist nicht nur ein Grundrecht, sondern umfassend vor Eingriffen geschützt. Und dennoch, Körperverletzungen gehören zu den häufigsten Vergehen, mit denen sich Gerichte und Anwälte befassen müssen.

 

++++++++++++++++++++

Ich helfe Ihnen! Erstberatung zum Fixpreis von 35,- €

Natürlich auch an allen Feiertagen und Wochenenden!

++++++++++++++++++++

 

Wo beginnt Körperverletzung? Welche Arten von Körperverletzung gibt es?

Körperverletzung ist gegeben, wenn eine Person körperlich oder seelisch misshandelt oder in der Gesundheit geschädigt wird. Seit 8. November 2000 ist auch schon die „erzieherische Maßnahme" der Ohrfeige nach § 1631 Abs. 2 BGB als Körperverletzung strafbar - auch wenn es sich um die Eltern des Kindes handelt.

 

Um hierzu einen Ausgleich zu schaffen, werden die einfache Körperverletzung und auch die fahrlässige Körperverletzung nur auf Antrag des Verletzten verfolgt. Besteht ein besonderes öffentliches Interesse, kann die Staatsanwaltschaft diese Formen der Körperverletzung auch ohne Strafantrag verfolgen, wenn sie ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.

 

Die folgenden Formen der Körperverletzung werden immer von Amts wegen verfolgt, auch wenn der Verletzte keinen Antrag stellt.

  • Die gefährliche Körperverletzung ist durch eine besonders gefährliche Begehungsweise von der einfachen Körperverletzung zu unterscheiden. Dazu zählen beispielsweise Körperverletzung durch Gifte oder andere gesundheitsgefährdende Stoffe, Körperverletzung durch eine Waffe oder andere gefährliche Werkzeuge, Körperverletzung mittels eines hinterlistigen Überfalls, gemeinschaftlich mit einem anderen Beteiligten oder Körperverletzung durch lebensbedrohliche Behandlung des Verletzten. In solchen Fällen ist die Mindeststrafe 6 Monate.
  • Die schwere Körperverletzung unterscheidet sich von der einfachen Körperverletzung durch die besonders schweren Folgen die durch die Körperverletzung verursacht werden. In Fällen der schweren Körperverletzung ist die Mindeststrafe ein Jahr Freiheitsstrafe. Dadurch handelt es sich bei schwerer Körperverletzung nicht mehr um ein Vergehen, sondern um ein Verbrechen.
  • Die höchste Strafandrohung sieht der Gesetzgeber für die Körperverletzung mit Todesfolge vor. Wer durch Körperverletzung den Tod der verletzten Person verursacht, muss mit einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren rechnen.
  • Auch die Körperverletzung im Amt unterliegt einem höheren Strafrahmen, nach § 340 StGB zwischen drei Monaten bis zu fünf Jahren.

 

Verteidigung bei Anklage wegen Körperverletzung - Aglaia C. Muth - Fachanwältin für Strafrecht in München.

Vertrauen Sie meiner Erfahrung bei der Vertretung Ihrer Rechte. Ich berate Sie gerne vorab telefonisch - meine Mobilnummer finden Sie oben auf dieser Seite.

 

Für ein persönliches Beratungsgespräch können Sie mich - nach vorhergeganger Terminvereinbarung - auch gerne in meiner Kanzlei im Münchener Stadtteil Schwabing besuchen.

 

Kontakt

Aglaia C. Muth

Fachanwältin für Strafrecht

 

Isabellastraße 33

80796 München

 

Tel: 089 / 39 25 97

Fax: 089 / 39 25 91

 

E-Mail: rain-aglaia.muth@t-online.de

Aglaia C. Muth - Fachanwältin für Strafrecht in München ist Mitglied im Deutschen Anwaltverein und im Münchener Anwaltverein