Aglaia C. Muth - Fachanwältin für Strafrecht in München ist Mitglied im Deutschen Anwaltverein und im Münchener Anwaltverein

Verteidiger bei Nothilfe-Betrug (Coronahilfe-Betrug)

Auf dieser Seite möchte ich Sie spezifisch zu Sachverhalten bzw. Ermittlungsverfahren in Zusammenhang mit den Förderprogrammen aufgrund der Corona-Krise informieren.

 

Allgemeine Informationen zum Straftatbestand "Betrug" finden Sie auf der Seite "Betrug".

 

 

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Ermittlungsverfahren wegen Subventions­betrug (z.B. Corona-Soforthilfe)

Der Straftatbestand des Subventionsbetruges § 264 StGB wird in der Strafrechtspraxis erheblich an Bedeutung gewinnen.

 

Auch in München haben viele Unternehmen aufgrund der unsicheren Situation Nothilfen beantragt. Die Beantragung dieser „Corona-Sofort-Hilfe" birgt die Gefahr, der zumindest leichtfertigen Verwirklichung des Tatbestandes des Subventionsbetrugs. Für die Antragsteller war es oft nicht absehbar, wie die nächsten Monate wirtschaftlich verlaufen werden. Auch aus Angst vor einem drohenden Engpass wurden vorschnell Soforthilfe-Anträge gestellt.


Haben sie falsche Angaben gemacht, oder diese nicht korrigiert, droht ihnen möglicherweise ein Strafverfahren wegen Subventionsbetrugs.

 

Die Anträge wurden wegen der Eilbedürftigkeit oft nicht genau überprüft. Nun beginnen die Behörden damit, die Angaben der Antragstellerinnen und Antragsteller nachträglich zu überprüfen. Dies führt nun zu zahlreichen Ermittlungsverfahren wegen Subventionsbetruges.


Aber auch hier gibt es eine Vielzahl von Verteidigungsmöglichkeiten. Auch hier gilt der Grundsatz in dubio pro reo. Die Strafverfolgungsbehörden - in München, wie auch in allen Städten und Gemeinden - müssen den Tatnachweis führen, also beweisen, dass die Voraussetzungen der Berechtigung nicht vorgelegen haben.

 

Sprechen sie mit mir wenn man Ihnen Subventionsbetrug im Zusammenhang mit der Corona-Soforthilfe vorwirft. Ich berate und vertrete Sie in München, ebenso wie in Gemeinden und Städten in der Umgebung von München. Die Telefonnummer für eine Erstberatung finden Sie oben auf dieser Seite.

 

Rechtsanwalt in München bei Kurzarbeit-Betrug

Ähnlich stellt sich die Situation bei Kurzarbeit-Betrug dar. Der Arbeitgeber, der über die Kurzarbeitsvoraussetzungen täuscht macht sich wegen Betruges strafbar, nach einigen Ansichten sogar wegen Subventionsbetruges.


Dem Arbeitnehmer, der sich mit dem Vorgehen einverstanden erklärt, kann ein Strafverfahren wegen Beihilfe zur Straftat des Arbeitgebers drohen.



Sprechen Sie mit mir wenn sie wegen Kurzarbeit-Betrug beschuldigt werden. Meine Rechtsanwaltskanzlei befindet sich in München-Schwabing. Die Telefonnummer für eine Erstberatung finden Sie oben auf dieser Seite.

 

Kontakt

Aglaia C. Muth

Fachanwältin für Strafrecht

 

Isabellastraße 33

80796 München

 

Tel: 089 / 39 25 97

Fax: 089 / 39 25 91

 

E-Mail: rain-aglaia.muth@t-online.de

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