Im Strafverfahren
Verteidigung bei Anklage wegen Urkundenfälschung
Urkundenfälschung tritt in den unterschiedlichsten Lebenslagen auf. Da wird das Alter im Schülerausweis nach oben „korrigiert“, um den Besuch im Club zu ermöglichen, oder die Unterschrift eines Elternteils künstlerisch nachgezeichnet, um die verschlafene Englischstunde mit Krankheit zu entschuldigen. Allerdings gehören diese Beispiele der Urkundenfälschung sicher in die Kategorie der Kavaliersdelikte.
Was genau ist Urkundenfälschung?
Der Grundtatbestand der Urkundenfälschung umfasst die Herstellung unechter Urkunden, die Verfälschung echter Urkunden und den Gebrauch unechter oder verfälschter Urkunden zur Täuschung im Rechtsverkehr. Das geschützte Rechtsgut ist vor allem die Sicherheit und Zuverlässigkeit des Rechtsverkehrs.
Die oben genannten Beispiele werden aber nur sehr selten verfolgt. Die Urkunde ist in der Wirtschaft als Beweismittel und Wertträger ausgesprochen wichtig - und wird oft gefälscht. So liest man beispielsweise häufig von gefälschten Eintrittskarten für Veranstaltungen wie Fußballspiele oder Konzerte.
Ein besonders schwerer Fall der Urkundenfälschung liegt vor, wenn der Täter als Mitglied einer Bande oder gewerbsmäßig handelt, wenn die Sicherheit des Rechtsverkehrs durch eine große Anzahl unechter oder verfälschter Urkunden gefährdet, seine Stellung als Amtsträger missbraucht, oder wenn ein großer Vermögensverlust (ab 50.000 EUR) herbeigeführt wird. Hier kann eine Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren ausgesprochen werden.
Auch bei der Urkundenfälschung ist bereits der Versuch strafbar.
Juristische Vertretung bei Urkundenfälschung - Rechtsanwältin Aglaia C. Muth München
Auch außerhalb des Strafgesetzbuches ist das Fälschen von Urkunden von strafrechtlicher Bedeutung. So ist in § 370 Abs. 3, Ziffer 4 AO die Verwendung nachgemachter oder verfälschter Belege als Regelbeispiel eines besonders schweren Falls der Steuerhinterziehung aufgeführt.
Die Zahl der Fälle der Urkundenfälschung, die ich in den letzten Jahren bearbeitet habe, ist rapide angestiegen. Das liegt vor allem daran, dass in einer digitalisierten Welt fast „perfekte“ Urkundenfälschungen um ein Vielfaches einfacher möglich sind.
Sollte gegen Sie der Vorworf der Urkundenfälschung vorliegen, lassen Sie sich von mir beraten - gerne auch vorab telefonisch unter der oben angegebenen Telefonnummer. In meiner Kanzlei im Münchener Stadtteil Schwabing-West können Sie mich jederzeit - nach telefonischer Absprache - für ein persönliches Gespräch besuchen.
Kontakt
Aglaia C. Muth
Fachanwältin für Strafrecht
Isabellastraße 33
80796 München
Tel: 089 / 39 25 97
Fax: 089 / 39 25 91
E-Mail: rain-aglaia.muth@t-online.de