Aglaia C. Muth - Fachanwältin für Strafrecht in München ist Mitglied im Deutschen Anwaltverein und im Münchener Anwaltverein

Juristische Hilfe bei Strafbefehl

Ein summarisches Strafverfahren ist das Strafbefehlsverfahren, bei dem eine Strafe ohne Hauptverfahren oder Urteil festgelegt werden kann. Das Strafbefehlsverfahren wird v.a. bei geringfügigen Vergehen im Sinne von § 12 Abs. 2 StGB angewandt, und soll Gerichte und Staatsanwaltschaft entlasten.

 

Festgelegt hat der Gesetzgeber das Strafverfahren in § 407 I StPO: „Im Verfahren vor dem Strafrichter und im Verfahren, das zur Zuständigkeit des Schöffengerichts gehört, können bei Vergehen auf schriftlichen Antrag der Staatsanwaltschaft die Rechtsfolgen der Tat durch schriftlichen Strafbefehl ohne Hauptverhandlung festgesetzt werden. [...]“

 

Das Strafverfahren ist nicht nur durch die Schwere des Vergehens, sondern auch durch die beabsichtigte Rechtsfolge, also Strafe, begrenzt.

 

++++++++++++++++++++

Ich helfe Ihnen! Erstberatung zum Fixpreis von 35,- €

Natürlich auch an allen Feiertagen und Wochenenden!

++++++++++++++++++++

 

Was bewirkt der Strafbefehl?

Meist wird durch den Strafbefehl eine Geldstrafe verfügt. Wenn der Beschuldigte einen Rechtsanwalt zur Seite hat, kann auch eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr verhängt werden - vorausgesetzt, diese wird zur Bewährung ausgesetzt.

 

Häufig ist es im Interesse des Beschuldigten, dass ein Ermittlungsverfahren mit einem Strafbefehl beendet wird. Dadurch spart man sich Aufsehen erregende und an den Nerven zehrende Hauptverhandlung - was wiederum Zeit und Kosten spart. In einem solchen Fall ist es meine Aufgabe, mit der Staatsanwaltschaft zu verhandeln, um einen Strafbefehl mit niedriger Rechtsfolge zu erreichen.

 

Es kommt auch oft vor, dass ein Angeschuldigter erst dann einen Rechtsanwalt aufsucht, wenn der Strafbefehl zugestellt worden ist und der Angeschuldigte damit nicht einverstanden ist. Einspruch gegen den Strafbefehl muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung erhoben werden - der Schuldvorwurf wird dann in einer Hauptverhandlung geprüft.

 

Was tun wenn ein Strafbefehl erlassen wurde? Aglaia C. Muth - Strafverteidigerin in München

In jedem Fall sollten Sie sich fachkundige Hilfe einholen, wenn ein Strafbefehl gegen Sie erlassen wurde. Ich stehen Ihnen für Beratung und Vertretung gerne zur Verfügung. Sie können in meiner Anwaltskanzlei in München-Schwabing anrufen, alternativ erreichen Sie mich auch mobil - meine Kontaktinformationen finden Sie auf der Seite „Kontakt“.

 

Kontakt

Aglaia C. Muth

Fachanwältin für Strafrecht

 

Isabellastraße 33

80796 München

 

Tel: 089 / 39 25 97

Fax: 089 / 39 25 91

 

E-Mail: rain-aglaia.muth@t-online.de

Aglaia C. Muth - Fachanwältin für Strafrecht in München ist Mitglied im Deutschen Anwaltverein und im Münchener Anwaltverein