Aglaia C. Muth - Fachanwältin für Strafrecht in München ist Mitglied im Deutschen Anwaltverein und im Münchener Anwaltverein

Strafverteidiger München - Aglaia C. Muth

In dubio pro reo - im Zweifel für den Angeklagten. Der Angeklagte gilt bis zum Beweis der Schuld als unschuldig.

 

Seit 1992 bin ich als Anwältin im Strafrecht tätig, als Strafverteidiger und Fachanwältin für Strafrecht bin ich ausschließlich auf dieses Rechtsgebiet spezialisiert.

 

Wann sollten Sie einen Strafverteidiger einschalten?

Es ist sinnvoll möglichst früh einen Strafverteidiger für die Strafverteidigung hinzuzuziehen. Schon während des Ermittlungsverfahrens, z.B. bei oder nach einer Durchsuchung, anlässlich einer polizeilichen Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung, Verhaftung oder vorläufigen Festnahme kann es zu einer Vielzahl von Eingriffen wie Hausdurchsuchungen, Sicherstellungen, Beschlagnahmungen, Telefonüberwachungen und Telekommunikationsüberwachungen und Inhaftierung kommen. Als Strafverteidigerin überprüfe ich die Rechtmäßigkeit dieser Maßnahmen und überprüfe mögliche Rechtsmittel, die ich bei der Strafverteidigung für Sie als meinen Mandanten geltend machen kann.

 

Viel zu oft kommt es vor, dass der Beschuldigte sich ohne anwaltliche Beratung zu Aussagen hinreißen lässt - ohne Kenntnis der Ermittlungsakte können solche voreiligen Aussagen dann schlussendlich zu einer Verurteilung führen. Jeder Beschuldigte sollte zunächst von seinem Recht auf Schweigen Gebrauch machen. Außerdem haben Sie als Beschuldigter das Recht, zu jeder Tages- und Nachtzeit einen Rechtsanwalt anzurufen. Hierzu gibt es bundesweite Notdienste im Bereich des Strafrechts - auch ich engagiere mich im strafrechtlichen Notdienst München.

 

Auch wenn Sie nicht selbst beschuldigt sind, sondern ein Verwandter, Freund, oder Bekannter in Haft, bzw. Untersuchungshaft ist, sollten Sie einen Rechtsanwalt/Strafverteidiger verständigen.

 

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Persönlicher und menschlicher Beistand im Strafverfahren

Als Strafverteidigerin kann ich, anders als der Beschuldigte, Akteneinsicht nehmen und kann schließlich den Stand und das Ergebnis der Ermittlungen mit Ihnen besprechen, und je nach Situation Kontakt mit den Ermittlungsbehörden oder der Staatsanwaltschaft aufnehmen. Mein Ziel ist es, das nach Situation und Beweislage bestmögliche Ergebnis für Sie zu erzielen.

 

Für eine Untersuchungshaft müssen ein dringender Tatverdacht und ein Haftgrund (zum Beispiel Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr, Wiederholungsgefahr) vorliegen. Als Strafverteidigung werde ich je nach Sach- und Beweislage versuchen, den Haftbefehl aufheben oder gegen geeignete Auflagen (beispielsweise Meldepflicht, Aufenthaltsbeschränkung, Kaution) außer Vollzug setzen zu lassen.

 

Die Höhe der Strafe hat oft auch einen erheblichen Einfluss auf Ihr weiteres Leben. Auch wenn Sie strafrechtlich zuvor nicht in Erscheinung getreten sind, und es zu keiner Haftstrafe kommt; im Falle einer Verurteilung kommt es zu einem Eintrag in das Bundeszentralregister. Je nach Höhe der Verurteilung wird auch ein Eintrag ins polizeiliche Führungszeugnis vorgenommen, was zu einem dauerhaften Hemmnis für die Zukunftsgestaltung werden kann.

 

Als Strafverteidiger gehört für mich zur optimalen persönlichen Betreuung eines inhaftierten Mandanten der regelmäßige Besuchskontakt im Gefängnis. Ebenso beantrage ich die erforderliche Besuchserlaubnis, bzw. den Sprechschein für Angehörige.

 

Kontakt

Aglaia C. Muth

Fachanwältin für Strafrecht

 

Isabellastraße 33

80796 München

 

Tel: 089 / 39 25 97

Fax: 089 / 39 25 91

 

E-Mail: rain-aglaia.muth@t-online.de

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