Aglaia C. Muth - Fachanwältin für Strafrecht in München ist Mitglied im Deutschen Anwaltverein und im Münchener Anwaltverein

Wirtschaftsstrafrecht

Der Begriff „Wirtschaftsstrafrecht“ ist in keinem Gesetzestext verbindlich definiert - und dennoch kann man sagen, dass das Wirtschaftsstrafrecht ein juristisches Sammelbecken aller Strafvorschriften darstellt, die Straftatbestände aus dem Bereich der Wirtschaft rechtsstaatlich ahnden sollen. Das Wirtschaftsstrafrecht dient also dem praktizierten Schutz des geltenden Wirtschaftsrechts.

 

Was genau ist Wirtschaftsstrafrecht?

Eine Möglichkeit, den Begriff Wirtschaftsstrafrecht zu definieren ist der Strafkatalog des § 74c GVG (Gerichtsverfassungsgesetz). Dieser bestimmt die Zuständigkeiten der Wirtschaftsstrafkammer, unter anderem werden folgende Delikte genannt:

  • Unlauterer Wettbewerb
  • Vergehen gegen das Gesetz über das Bank-, Depot-, Börsen- und Kreditwesen
  • Subventionsbetrug
  • Kreditbetrug
  • Vergehen gegen das Patentgesetz, das Gebrauchsmustergesetz, das Halbleiterschutzgesetz, das Sortenschutzgesetz, das Marktgesetz oder das Geschmacksmustergesetz

 

Auch Verstöße gegen das Weingesetz oder gegen das Lebensmittelgesetz erfüllen einen wirtschaftsstrafrechtlichen Tatbestand. Außerdem greift das Wirtschaftsstrafrecht bei:

  • Betrug jeder Art
  • Veruntreuungen jeder Art
  • Wucher
  • Vorteilsgewährung und Bestechung
  • Verstößen gegen das Arbeitnehmerüberlassungs- oder das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz

 

++++++++++++++++++++

Ich helfe Ihnen! Erstberatung zum Fixpreis von 35,- €

Natürlich auch an allen Feiertagen und Wochenenden!

++++++++++++++++++++

 

Anwaltlicher Beistand bei Wirtschaftsverbrechen - Aglaia C. Muth - Fachanwältin für Strafrecht in München

Die häufigsten Delikte, mit denen ich als Anwalt und Verteidiger in Wirtschaftsstrafsachen besonders häufig zu tun habe, sind Anlagebetrug, Korruption, Industriespionage, Schwarzarbeit, Untreue und Delikte aus dem Insolvenzstrafrecht und dem Subventionsstrafrecht.

 

Zur bestmöglichen Verteidigung in Wirtschaftsstrafsachen braucht ein Rechtsanwalt nicht nur besondere Kenntnis wirtschaftlicher Abläufe und der speziellen Normen, sondern vor allem auch die Fähigkeit die Folgen eines Wirtschaftsstrafverfahrens für den Betroffenen umsichtig einzuschätzen und entsprechen die Verteidigungsstrategie zu entwickeln.

 

Bei einem Verfahren im Wirtschaftsstrafrecht ist die Durchsuchung von Geschäftsräumen und Wohnräumen zur Sicherstellung von Beweismitteln üblich. Normalerweise werden dabei die gesamte Firmen-IT, sowie sämtliche Geschäftsunterlagen beschlagnahmt und sichergestellt - dieser schwere Eingriff kann existenzgefährdende Folgen für das Unternehmen haben. Hier ist von Ihrem Verteidiger und Rechtsanwalt schnelles und entschlossenes Handeln gefragt, um den Geschäftsbetrieb aufrecht erhalten zu können.

 

 

Erstberatungen bei Wirtschaftsstraftaten werden von mir auch telefonisch durchgeführt - die Telefonnummer finden Sie oben auf dieser Seite. Für ausführliche Beratungsgespräche bei Straftaten aus dem Wirtschaftsrechte stehen Ihnen meine Räumlichkeiten im Münchener Stadtteil Schwabing zur Verfügung. Selbstverständlich wird jederzeit auf Diskretion geachtet.

 

Kontakt

Aglaia C. Muth

Fachanwältin für Strafrecht

 

Isabellastraße 33

80796 München

 

Tel: 089 / 39 25 97

Fax: 089 / 39 25 91

 

E-Mail: rain-aglaia.muth@t-online.de

Aglaia C. Muth - Fachanwältin für Strafrecht in München ist Mitglied im Deutschen Anwaltverein und im Münchener Anwaltverein