Aglaia C. Muth - Fachanwältin für Strafrecht in München ist Mitglied im Deutschen Anwaltverein und im Münchener Anwaltverein

Verteidigung bei Anklage wegen Betrug

Der Tatbestand des Betrugs ist in § 263 StGB normiert, und wohl einer der vielschichtigsten Straftatbestände des Strafgesetzbuches.

 

Geschützt wird dabei ausschließlich das Vermögen - nicht die Täuschung an sich, sondern die vermögensschädigende Täuschung ist strafbar.

 

 

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Tatbestand Betrug - was ist strafbar?

Der Gesetzgeber hat den Tatbestand des Betrugs bewusst weit gefasst, um die gesamte Bandbreite möglicher Täuschungshandlungen abzudecken. So werden beispielsweise unterschiedliche Bereiche wie Heiratsschwindel, Zechprellerei, Prozessbetrug oder Warenkreditbetrug und mehr abgedeckt. Durch diese weite Fächerung ist der Betrug eine zentrale Norm des Wirtschaftsstrafrechts.

 

Diese weite Fassung des Straftatbestands „Betrug“ stellt aber auch eine Schwäche dar. Die Grenze zwischen strafbarem Betrug und nicht strafbarer Geschäftstüchtigkeit ist nicht eindeutig - diese „Grauzone“ kann ich als Verteidigerin bei Betrugsvorwürfen ausnutzen.

 

Der Straftatbestand des Betrugs ist wegen technischer und sozialer Veränderungen weiter ausgeweitet worden, man hat folgende Straftatbestände hinzugefügt: Computerbetrug (§ 263a StGB), Subventionsbetrug (§ 264 StGB), Kapitalanlagebetrug (§ 264a StGB) und Kreditbetrug (§265b StGB).

 

Strafverteidigerin bei Betrugsvorwurf in München - Aglaia C. Muth

Sprechen Sie mit mir, wenn man Ihnen Betrug vorwirft. Ich habe viele Mandanten, denen man Betrug vorwarf, erfolgreich verteidigen können. Meine Kanzlei befindet sich in München-Schwabing, die Telefonnummer für eine Erstberatung finden Sie oben auf dieser Seite.

 

Kontakt

Aglaia C. Muth

Fachanwältin für Strafrecht

 

Isabellastraße 33

80796 München

 

Tel: 089 / 39 25 97

Fax: 089 / 39 25 91

 

E-Mail: rain-aglaia.muth@t-online.de

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