Aglaia C. Muth - Fachanwältin für Strafrecht in München ist Mitglied im Deutschen Anwaltverein und im Münchener Anwaltverein

Sexualstrafrecht - ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt von mir

Schon der Verdacht und die Einleitung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens auf dem Gebiet des Sexualstrafrechts kann die berufliche und gesellschaftliche Existenz gefährden. Deshalb achte ich in jedem Stadium des Verfahrens darauf, dass die stigmatisierende Wirkung des Sexualstrafverfahrens so gering wie möglich gehalten wird.

 

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Welche Delikte fallen unter den Begriff des Sexualstrafrechts?

Der Bereich des Sexualstrafrechts ist breit gefächert, es werden die Themen Missbrauch, Nötigung, Vergewaltigung, Prostitution, Zuhälterei und Pornographie davon berührt:

  • Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen (§ 174 StGB)
  • Sexueller Missbrauch von Gefangenen, beh. Verwahrten, Kranken, Hilfsbedürftigen in Einrichtungen (§ 174a StGB)
  • Sexueller Missbrauch unter Ausnutzung einer Amtsstellung (§ 174b StGB)
  • Sexueller Missbrauch unter Ausnutzung eines Beratungs-, Behandlungs- oder Betreuungsverhältnissen (§ 174c StBG)
  • Sexueller Missbrauch von Kindern (§ 176 StGB)
  • Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern (§ 176a StGB)
  • Sexueller Missbrauch von Kindern mit Todesfolge (§ 176b StGB)
  • Sexuelle Nötigung, Vergewaltigung (§ 177 StGB)
  • Sexuelle Nötigung und Vergewaltigung mit Todesfolge (§ 178 StGB)
  • Sexueller Missbrauch widerstandsunfähiger Personen (§ 179 StGB)
  • Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger (§ 180 StGB)
  • Ausbeutung von Prostituierten (§ 180a StGB)
  • Zuhälterei (§ 181a StGB)
  • Sexueller Missbrauch von Jugendlichen (§ 182 StGB)
  • Exhibitionistische Handlungen (§ 183 StGB)
  • Erregung öffentlichen Ärgernisses (§ 183a StGB)
  • Verbreitung pornographischer Schriften (§ 184 StGB)
  • Verbreitung gewalt- oder tierpornographischer Schriften (§ 184a StGB)
  • Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften (§ 184b StGB)
  • Verbreitung, Erwerb und Besitz jugendpornographischer Schriften (§ 184c StGB)
  • Verbreitung pornographischer Darbietungen durch Rundfunk, Medien- oder Teledienste (§ 184d StGB)
  • Ausübung der verbotenen Prostitution (§ 184e StGB)
  • Jugendgefährdende Prostitution (§ 184 StGB)

 

Anwaltliche Vertretung bei Verdacht auf eine Sexualstraftat

Wer einer Sexualstraftat beschuldigt wird, braucht dringend einen kompetenten und erfahrenen Rechtsanwalt. Dieser sollte nicht nur durch Fachkunde, sondern auch durch Feinfühligkeit und Fingerspitzengefühl überzeugen können. Dies liegt einerseits daran, dass der Vorwurf eines Sexualdelikts nicht selten instrumentalisiert wird, beispielsweise in der Folge von familiengerichtlichen Verfahren oder anderen Streitigkeiten.

 

Andererseits findet die Verteidigung auf dem Gebiet des Sexualstrafrechts vor dem Hintergrund einer hohen Emotionalisierung statt. Als Rechtsanwalt sehe ich es als meine Pflicht, Tat und Täter einer rationalen Bewertung zuzuführen und den emotionalen Hintergrund auf eine sachliche Ebene zurück zu führen. Trotz der hohen Emotionalität kann ich ihnen zusichern, dass ich meine Erfahrung und Kompetenz einsetzen werde um meinem Mandanten ein faires Verfahren zu sichern.

 

Gleichzeitig sollte auch der verteidigende Rechtsanwalt die Belange des Opfers bei der Entwicklung der konkreten Verteidigungsstrategie im Auge behalten - Möglichkeiten wie der Täter-Opfer-Ausgleich sollten in geeigneten Fällen als Strafmilderungsgrund erwogen und unter Umständen eingesetzt werden.

 

Gerade im Sexualstrafrecht benötigt man als verteidigender Rechtsanwalt Kenntnisse auf den Gebieten die Psychologie und Psychiatrie. Ich habe in der Vergangenheit viele Mandanten vertreten, die wegen Sexualdelikten angeklagt waren und verfüge in diesem Bereich über umfassende Erfahrungen und Kenntnisse.

 

Wenn sie mit dem Vorwurf einer Sexualstraftat konfrontiert sind, können Sie mich jederzeit unter der oben aufgeführten Mobilnummer für einen ersten Informationsaustausch erreichen. Notwendige ausführliche Beratungsgespräche können in meiner Kanzlei in München-Schwabing durchgeführt werden.

 

Kontakt

Aglaia C. Muth

Fachanwältin für Strafrecht

 

Isabellastraße 33

80796 München

 

Tel: 089 / 39 25 97

Fax: 089 / 39 25 91

 

E-Mail: rain-aglaia.muth@t-online.de

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