Im Strafverfahren
Juristische Vertretung bei polizeilicher Vorladung
Häufig ist die polizeiliche Vorladung der erste Hinweis für den Beschuldigten, dass gegen ihn ein Ermittlungsverfahren läuft. Sie können eine polizeiliche Vorladung als Beschuldigter, aber auch als Zeuge erhalten - in jedem Fall ist es ratsam möglichst rasch einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen. In jedem Fall sollten Sie sich zügig beraten lassen. Ich stehe Ihnen in meiner Münchener Kanzlei auch gerne außerhalb der üblichen Zeiten zur Verfügung!
Wie sollte man bei einer polizeilichen Vorladung vorgehen?
Nach einer umfassenden Beratung durch mich können Sie entscheiden, ob es sinnvoll ist der polizeilichen Vorladung Folge zu leisten, oder nicht. Ich kläre mit Ihnen, ob es besser ist, zunächst keine Aussage zu machen (Aussageverweigerung), oder ob Sie - ohne mit negativen Folgen rechnen zu müssen - eine Aussage machen sollen.
In fast allen Fällen ist es besser Akteneinsicht zu nehmen - so wissen Sie, welche Beweismittel die Ermittlungsbehörden in der Hand haben. Es ist sinnvoll, erst nach der Akteneinsicht eine Stellungnahme abzugeben. Oft stellt sich in der Akteneinsicht heraus, dass die Ermittlungsbehörden vor einer Vernehmung nur einen vagen Verdacht hatten; ohne Akteneinsicht können Sie diesen Verdacht durch eine vorschnelle Aussage unter Umständen sogar erhärten. Um Akteneinsicht zu erhalten, benötigen Sie zwingend einen Rechtsanwalt.
Wie hilft mir mein Rechtsanwalt bei Vernehmung, Zeugenaussage, Akteneinsicht?
Um Sie möglichst effektiv vertreten zu können, begleite ich Sie auch zur Vernehmung - jede Aussage sollte vorab mit mir als Ihrem Rechtsanwalt abgesprochen sein. Ich sorge dafür, dass Ihre Rechte in jeder Phase der Vernehmung gewahrt bleiben und dass Sie sich nicht unwissend selbst belasten.
Vertrauen Sie meiner Erfahrung bei polizeilichen Vorladungen und angeordneten Vernehmungen. Ich stehe Ihnen gerne für eine Beratung in München zur Verfügung, die Informationen zur Kontaktaufnahme - auch per E-Mail - finden Sie oben unter „Kontakt“. Meine Anwaltskanzlei befindet sich in München im Stadtteil Schwabing-West.
Kontakt
Aglaia C. Muth
Fachanwältin für Strafrecht
Isabellastraße 33
80796 München
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Fax: 089 / 39 25 91
E-Mail: rain-aglaia.muth@t-online.de