Im Strafverfahren
Internet- und Computerstrafrecht
Internet- und Computerstrafrecht ist ein relativ neues juristisches Gebiet von höchster Brisanz und Aktualität. Die Strafsachen im Internet- und Computerstrafrecht können in drei Teilbereiche aufgeteilt werden:
- Datenschutz: In diese Kategorie fallen jene Delikte, welche die Infrastruktur des Mediums berühren, nämlich jegliche Art von Daten. Dadurch soll die Vertraulichkeit sensibler Daten gewahrt, und deren Verfügbarkeit, Integrität und Authentizität geschützt werden. Die häufigsten Delikte dieser Kategorie sind Datenausspähung, Datenveränderung, Computersabotage, Computerbetrug und viele weitere spezielle Datenschutzverletzungen.
- Urheberschutz: Grundsätzlich handelt es sich dabei um Delikte, die auch ohne das Internet oder einen Computer begangen werden können, allerdings bietet das Internet einen effektiveren und effizienteren Weg zu diesen Straftaten. Gemeint sind Verbreitungs- und Kommunikationsdelikte, wie zum Beispiel der großflächigen Verbreitung illegalen, pornographischen Materials, von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen oder von konkreten Anleitungen zu Straftaten.
- Inhaltsbezogene Mediendelikte: Hinter diesem „schwammigen“ Begriff verbergen sich alle strafrechtlich relevanten Facetten der Softwarepiraterie, welche das Urheberrechtsgesetz, das Markengesetz, das Gebrauchsmustergesetz, sowie das Patentgesetz verletzen. Diese schließt auch sogenanntes Filesharing oder Videopiraterie mit ein.
Vorsicht im Internet - Unachtsamkeit kann juristische Konsequenzen haben!
Die juristischen Konsequenzen eines einfach Mausklicks können verheerend sein - dabei muss die Straftat noch nicht einmal vorsätzlich begangen worden sein. Es passiert schnell, dass man völlig unverschuldet zum Opfer und damit zur unfreiwilligen Zielscheibe behördlicher Ermittlungsverfahren wird - die Möglichkeiten sind zahlreich:
- Der eigene Computer wurde durch einen Virus (sog. Trojaner) unbemerkt gehackt und dient jetzt unbemerkt der Speicherung und Verbreitung illegaler Daten.
- Eine erfolgreiche Phishing-Attacke führte zur Preisgabe von PINs, TANs oder Passwörtern.
- Schwarze Schafe machen den Internethandel unsicher - auch wenn eine Seite seriös wirkt, kann dies täuschen. Die angebotenen Produkte können dennoch illegal sein.
- Social Media: Beleidigungen, Bedrohungen, oder peinliche Fotos. Sie schaden dem Ansehen und dem Ruf des Opfers, das die Täter oft für unerreichbar hält.
- Ein harmlos wirkender Link führt beispielsweise statt zu einer Suchmaschine zu illegaler Internetpornographie
Wer auf diese oder ähnliche Weise ins Visier der Ermittler gerät, sollte sich so früh wie möglich einen erfahrenen und kompetenten Rechtsanwalt nehmen. Denn nur ein rechtzeitig beauftragter und erfahrener Rechtsanwalt kann von Anfang an die Dinge richtig stellen und seinen Mandanten entlasten - bevor es unter Umständen zu einem gerichtlichen Verfahren kommt.
Aglaia C. Muth - juristische Vertretung bei Straftaten aus den Bereichen Internet- und Computerstrafrecht in München.
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